Teure Jeans, spezielle Sportbekleidung, das exquisite Lieblingsparfüm und den Foto nicht zu vergessen – all das lässt den Wert eines Koffers schnell auf einige Hundert oder Tausend Euro ansteigen. Ist der Koffer dann weg oder beschädigt, stellt sich die Frage, wer nun für den Schaden aufkommt.
Jeder vierte Urlauber wird bestohlen. So das Ergebnis einer repräsentativen Studie von Elvia in Zusammenarbeit mit der Universität Lüneburg.
Drei von zehn befragten Reisenden warteten am Gepäckband vergeblich auf ihren Koffer oder bekamen ihn beschädigt zurück.
Allein bei der Elvia Reisegepäck-Versicherung entfallen über 80 % aller Schadenzahlungen auf gestohlenes oder beschädigtes Gepäck.
Wer leistet Ersatz, wenn der Koffer weg oder kaputt ist?
Grundsätzlich kommen drei Möglichkeiten in Betracht: das Beförderungsunternehmen, die Hausrat-Versicherung oder die Reisegepäck-Versicherung.
Diebstahl mitversichert
Gerade beim Vergleich Hausratund Reisegepäck-Versicherung gilt es, die Versicherungsbedingungen genau zu vergleichen.
Denn die Hausratversicherung unterliegt auf Reisen starken Einschränkungen und bietet daher nur lückenhaften Schutz. Da die Hausratversicherung lediglich Raub und Einbruchdiebstahl abdeckt, stehen Urlauber ohne spezielle Reisegepäck-Versicherung im Schadenfall häufig im Regen. „Raub und Einbruch – also Schäden mit Gewaltanwendung – machten in der Vergangenheit keine 10 % der Schadenzahlungen bei Elvia aus.
Dagegen entfielen über 60 % auf einfachen Diebstahl oder den Verlust bzw. die Beschädigung von Gepäck während des Transports,“ berichtet Klaus Weege, Gruppenleiter Reisegepäck bei Elvia.
Eine Reisegepäck-Versicherung bietet einen speziellen Reiseschutz gegen typische Reiserisiken und deckt diese ab – egal wie das Gepäck gestohlenoder beschädigt wurde. Das heißt in der Praxis, dass eine Reisegepäck-Versicherung auch bei Trick- oder Taschendiebstahl leistet.
Darüber hinaus sind die Entschädigungssummen bei der Hausratversicherung begrenzt. Meist werden unter Berücksichtigung von Höchstentschädigungsgrenzen bis max. 10 % der Versicherungssumme angeboten.
Die Reisegepäck-Versicherung kann individuell entsprechend des Gepäckwertes abgeschlossen werden und reguliert somit im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Internationaler Schutz
Was viele nicht wissen: Manche Hausratversicherungen bieten nur einen europaweiten Schutz. Das gilt besonders für ältere Verträge und solche aus DDR-Zeiten, die nicht umgestellt wurden. Damit wären nicht einmal Reisen auf die Kanarischen Inseln versichert.
Vorsicht auch auf Autoreisen: Im PKW ist Gepäck über die Hausratversicherung nur versichert, wenn der Wagen in einer abgeschlossenen Einzelgarage stand. In einer öffentlichen Hotelgarage besteht somit kein Schutz. Reisegepäck-Versicherer leisten dagegen während der gesamten Reise. Nur nachts darf kein Gepäck im Fahrzeug zurück gelassen werden.
Wie sieht die Haftung bei Flugreisen aus? Für Gepäck, das beim Flug verloren geht oder beschädigt wird, muss zunächst das Beförderungsunternehmen aufkommen.
Die Haftung der Airline für die Zerstörung, den Verlust und die Beschädigung von Reisegepäck ist jedoch bis zu einem Höchstbetrag von ca.1.200 € beschränkt, auch wenn der Inhalt mehr wert war.
Reisegepäck-Versicherungen erstatten hingegen Schäden entsprechend der Versicherungssumme ohne einen Selbstbehalt mit dem vollen Zeitwert und beschränkt sich zudem nicht auf den Haftungszeitraumzwischen Check-In und Gepäckausgabe.
Der Zeitwert wird übrigens ausgehend vom Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen unter Berücksichtigung des Alters und der Abnutzung ermittelt. Bei seltenen Gegenständen liegt er unter Umständen sogar über dem Neuwert.
Fotos: Alexander Hauk_pixelio.de, RainerSturm_pixelio_251571, MEV Verlag,